Michael Holoubek/Michael Lang

Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesfinanzgericht

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3087-8

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Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesfinanzgericht (1. Auflage)

S. 114I. Die Verhaltensbeschwerde

Gem Art 130 Abs 2 Z 1 B-VG sind die Verwaltungsgerichte auch zuständig zur Entscheidung über Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens einer Verwaltungsbehörde in Vollziehung der Gesetze, sofern ihnen durch Bundes- oder Landesgesetz eine solche Zuständigkeit eingeräumt wird. Mit dieser „Öffnungsklausel“ hat der Verfassungsgesetzgeber – im Gegensatz zu den zwingenden Zuständigkeiten des Art 130 Abs 1 B-VG – die Möglichkeit eingeräumt, dass der einfache Gesetzgeber vom grundsätzlichen System des rechtsformgebundenen Zugangs zu den Verwaltungsgerichten abweicht und – wie sich aus der Systematik des Art 130 B-VG ergibt – sonstiges, dh nicht in jenen Rechtsatzformen, die Art 130 B-VG als Beschwerdegegenstand vor den Verwaltungsgerichten „vertypt“, ergehendes Verhalten der (hoheitlich und nicht privatwirtschaftlich agierenden) Verwaltung zum Gegenstand einer (typenfreien) Beschwerde vor den Verwaltungsgerichten macht. Der Verfassungsgesetzgeber hat mit der Ermächtigung des Art 130 Abs 2 Z 1 B-VG an einschlägige Überlegungen im Rahmen des Österreich-Konvents angeknüpft. Die Regelung stellt in gewisser Hinsicht einen Kompromiss zwischen Bestrebungen, die Beschwerde an die Verwaltungsgerichte grundsätzlich bei öffentlich-rechtlichen Strei...

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