Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesfinanzgericht
1. Aufl. 2014
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S. 77I. Einleitung
Der nachfolgende Beitrag dient dazu, Eckpunkte des Verfahrensregimes vor dem BVwG zu skizzieren, auf wesentliche Neuerungen im Verfahrensrecht und evidente legistische Probleme im Verwaltungsstrafverfahrensrecht des Bundes aufmerksam zu machen. Das Manuskript beschränkt sich im Sinne des Veranstaltungstitels auf das Verfahren vor dem BVwG. Aspekte des Finanzstrafverfahrens vor dem BFinG bzw Besonderheiten des Verfahrens vor den LVwG bleiben ausgeklammert.
II. Der Begriff „Verwaltungsstrafsachen“
Die Verfassung wie auch das Bundesrecht verzichten weiterhin auf eine Definition des Begriffes. Wie sich aus den EB zur B-VG-Novelle BGBl I 2012/51 ergibt, hat der Verfassungsgesetzgeber das bisherige weite Verständnis des Begriffes übernommen. Erfasst werden neben klassischen Verwaltungsstrafverfahren gem VStG, die vom BVwG zu vollziehen sind, auch die Finanzstrafsachen des Bundes, nicht aber Disziplinarstrafsachen oder andere Administrativsanktionen.
Der extensiv zu interpretierende Begriff „Verwaltungsstrafsachen“ umfasst nach hA auch verfahrensrechtliche Bescheide und Aspekte der Verwaltungsstrafvollstreckung.
Wenn im Anschluss von „Verwaltungsstrafverfahren“ gesprochen wird, b...