Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesfinanzgericht
1. Aufl. 2014
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Eva Schulev-Steindl
S. 62I. Einleitung
Schenkt man populärwissenschaftlichen Aussagen Glauben, so ist das Aufschieben unliebsamer Dinge, die so genannte „Prokrastination“, ein weit verbreitetes Phänomen, gibt doch in Umfragen rund die Hälfte aller Befragten an, wichtige Angelegenheiten, wie Briefe an den Vermieter oder die Steuererklärung, regelmäßig und häufig bis zum letzten Moment aufzuschieben. Es erscheint daher nur allzu menschlich, dass auch staatliche Organe ein solches Verhalten an den Tag legen. Exzessiv und unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten inakzeptabel ist es freilich, wenn – wie im Bericht der Volksanwaltschaft aus 2012 nachzulesen – ein Finanzamt mehr als 15 Jahre lang keine Berufungsvorentscheidung erlässt und das Rechtsmittel irrtümlich unbearbeitet im Akt ablegt, ein Kollaudierungsverfahren nach dem WRG für ein Kleinkraftwerk dreieinhalb Jahre dauert oder eine Gewerbebehörde im Rahmen eines Verfahrens zur Genehmigung einer Betriebsanlage zehn Monate lang keinerlei Ermittlungsschritte setzt. Um solchen Missständen entgegenzuwirken, kennt das Verwaltungsverfahrens- bzw -prozessrecht seit jeher Instrumente des Säumnisschutzes, mit denen die Verwaltung angehalten werden...