Michael Holoubek/Michael Lang

Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesfinanzgericht

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3087-8

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Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesfinanzgericht (1. Auflage)

S. 14I. Die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts

Die Zuständigkeitsverteilung im sog 9+2-Modell ist nachvollziehbar strukturiert. Zum Teil weist das B-VG dem Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich eine Zuständigkeit zu, zum Teil überlässt sie den einfachen Gesetzgebern besondere Zuständigkeitszuweisungen:

Für Bescheidbeschwerden ist das Bundesverwaltungsgericht in Angelegenheiten der Vollziehung des Bundes, die unmittelbar von Bundesorganen besorgt wurden (Art 131 Abs 2 B-VG), zuständig. Das sind zunächst die Angelegenheiten im Anwendungsbereich des Art 102 Abs 2 B-VG, ferner die Angelegenheiten, die durch andere Verfassungsbestimmungen der unmittelbaren Bundesverwaltung zugewiesen sind, außerdem Angelegenheiten, in denen nach Maßgabe des Art 102 Abs 4 B-VG mit Zustimmung der beteiligte Länder besondere Bundesbehörden errichtet wurden. Das Bundesverwaltungsgericht erkennt außerdem in bestimmten Abgabenangelegenheiten, für die das Bundesverwaltungsgericht für Finanzen nicht zuständig ist, wie zB bei Verwaltungsabgaben des Bundes (Art 131 Abs 3 iVm Abs 2 B-VG).

Insbesondere in Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung soll das Bundesverwaltungsgericht nicht zuständig sein, selbst dann nicht, wenn ein Bundesminister oder eine Bundesbehörde (Art 102 Abs 1 S 2 B-VG) mit dem Vollzug b...

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