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Remote Working – neue Vorschläge in der EU
Änderung des bisherigen Besteuerungsverständnisses
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA), eine beratende Einrichtung der EU, hat im Februar 2024 erneut Vorschläge gebracht, wie Remote Working im EU-Kontext gelöst werden könnte. Die Vorschläge stehen in Einklang mit den aktuellen Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Unternehmensbesteuerung (BEFIT) und stellen eine Änderung im bisherigen Besteuerungsverständnis dar.
1. Bisherige Initiative
Bereits im Jahr 2022 wurde der EWSA initiativ tätig und legte einen Vorschlag zur Besteuerung von Remote Work vor. Vom persönlichen Anwendungsbereich nicht umfasst sind laut Initiativtext entsandte Arbeitnehmer, Grenzgänger im Verhältnis zu Staaten, mit denen ein bilaterales Abkommen abgeschlossen wurde, und Selbständige, die grenzübergreifende Verkäufe tätigen.
In der angesprochenen Initiative aus 2022 sind folgende Punkte enthalten:
De-minimis-Regelung: Eine Besteuerung im Tätigkeitsstaat der Person soll erst ab einem Überschreiten von 96 Tagen Aufenthalt ausgelöst werden.
Betriebsstätte: Homeoffice soll keinesfalls zu einer Betriebsstättenbegründung führen.
One-Stop-Shop: Arbeitgeber sollen über einen One-Stop-Shop die Aufenthaltstage ihrer Mitarbeitenden bekanntgeben. Auf Bas...