Handbuch der Besteuerung von Kapitalvermögen
1. Aufl. 2012
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S. 1131. Einleitung
Es kann als eine der Hauptzielsetzungen der mit dem BBG 2011 erfolgten Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen bezeichnet werden, dass nicht nur die Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, sondern auchrealisierte Wertsteigerungen von Kapitalvermögen generell besteuert werden. Mit anderen Worten soll der Vermögenszuwachs aus Kapitalvermögen stets erfasst werden, unabhängig davon, ob er aus den Früchten oder der Substanz stammt. Der neu geschaffene Tatbestand des § 27 Abs 3 EStG, der die Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen umfasst, stellt damit gewissermaßen das inhaltliche „Herzstück“ der neuen Besteuerung von Kapitalvermögen dar. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit verschiedenen Aspekten dieses neuen Tatbestands auseinander.
In Abschnitt 2 wird auf die einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 27 Abs 3 EStG näher eingegangen, wobei insbesondere untersucht wird, welche Wirtschaftsgüter in den Anwendungsbereich des § 27 Abs 3 EStG fallen und wann Realisierungsakte im Sinne dieser Vorschrift vorliegen. In Abschnitt 3 wird die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Einkünfte iSd § 27 Abs 3 EStG behandelt. In Abschnitt 4 wird im Rahmen eines Exkurses auf die Frage eingegangen, ob die Konvertieru...