Handbuch der Besteuerung von Kapitalvermögen
1. Aufl. 2012
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S. 871. Entwicklung und Systematik
Die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen hat ebenso wie das österreichische Einkommensteuergesetz seine Wurzeln im deutschen Einkommensteuergesetz, das mit der Besetzung Österreichs 1938 eingeführt und nach der Befreiung Österreichs 1945 im Wesentlichen in Geltung gelassen wurde. Für eine historische Betrachtung muss daher auf die Entwicklung in Deutschland vor 1945 zurückgeblickt werden.
Das preußische Einkommensteuergesetz 1891 regelte, dass der Ertrag aus dem Kapitalvermögen zu steuerpflichtigen Einkünften führt und zählte diese demonstrativ auf (zB Zinsen, Renten und geldwerte Vorteile aus Kapitalvermögen, Dividenden). Im Gesetz wurde schon damals zwischen dem Vermögen als Einkunftsquelle und dem daraus fließenden steuerpflichtigem Ertrag unterschieden. Durch die Novellierung des PrEStG 1906 wurden auch die Gewinnausschüttungen auf GmbH-Anteile aufgenommen. Dieses Grundkonzept wurde in das EStG 1920 des deutschen Reiches übernommen, mit einer Kapitalertragssteuer kombiniert und mündete schließlich in der Regelung des § 20 dEStG 1934 bzw dEStG 1938, welche bereits im Wesentlichen den bislang geltenden Gesetzesaufbau enthielt.
Die Bestimmungen über die Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie über die Kapitalertragsteu...