Handbuch der Besteuerung von Kapitalvermögen
1. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 351. Grundlagen
1.1. Überblick
Mit dem BudBG 2011 hat es der Gesetzgeber unternommen, die Besteuerung von Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen von Wertpapieren sowie aus Derivaten auf neue Beine zu stellen und sie der bisherigen Besteuerung der laufenden Einkünfte aus Kapitalvermögen gleichzustellen. Er hat damit mit der in Deutschland vor wenigen Jahren eingeführten abgeltenden Abzugssteuer auf Veräußerungsgewinne gleichgezogen. Unabhängig von Behaltedauer und Beteiligungsausmaß werden ab dem realisierte „Vermögenszuwächse“ und gewisse Ersatztatbestände (zB Depotentnahmen) sowohl im betrieblichen als auch privaten Bereich der Besteuerung unterzogen, dies allerdings unter Einbindung in das dementsprechend angepasste Kapitalertragsteuerregime. Die Besteuerung erfolgt zu einem proportionalen Tarif von 25% im betrieblichen bzw durch die Einbeziehung in die Endbesteuerungswirkung im außerbetrieblichen Bereich.
Technisch erfolgte dementsprechend durch das BudBG 2011 eine Neukonzeption der §§ 27 f EStG und §§ 93 ff EStG einerseits sowie eine Anpassung einiger weiterer Normen im Zusammenhang mit dem neuen Regime andererseits (zB § 6 Z 2 und Z 5 und § 20 Abs 2 EStG). Diese Regelungen erfuhren im Rahm...