Handbuch der Besteuerung von Kapitalvermögen
1. Aufl. 2012
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S. 151. Bisherige Problemstellung und Grundüberlegungen
Bis zur Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen durch das BBG 2011 wurden im außerbetrieblichen Bereich grundsätzlich nur die „Früchte“ aus Kapitalanlagen als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert. Die Wertschwankungen des Kapitalvermögens, also die „Substanz“, waren hingegen nur eingeschränkt im Rahmen von § 30 und 31 EStG steuerpflichtig. Diese Differenzierung war im praktischen Vollzug unbefriedigend und warf zudem viele rechtliche Abgrenzungsfragen auf.
Die Schwächen im praktischen Vollzug waren teilweise systembedingt. Im Lichte des Bankgeheimnisses musste ein System, das für steuerpflichtige Substanzgewinne „bloße“ Erklärungspflichten vorsah, schon von Anbeginn scheitern. Dies belegten auch die Erfahrungen mit § 30 EStG: Steuerpflichtige Spekulationseinkünfte wurden nur von einem geringen Teil der Steuerpflichtigen erklärt. Dieser Systemmangel konnte „Gerechtigkeitsansprüchen“ nicht gerecht werden und führte zu Frustration der Steuerehrlichen, weil sich diese als „Dumme“ fühlen mussten. Im Sinne einer effizienten und gleichmäßigen Steuererhebung schien es daher geboten, das System der Kapitalbesteuerung grundlegend zu ändern und di...