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Ruppe/Achatz

Umsatzsteuergesetz

5. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7089-1515-9

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Dokumentvorschau
Umsatzsteuergesetz (5. Auflage)

Anhang XIV - Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Meldepflicht der innergemeinschaftlichen Lieferung neuer Fahrzeuge (BGBl II 308/2003, ausgegeben am )

Auf Grund des Artikels 27 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. Nr. 663, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 10/2003 wird verordnet:

§ 1. (1) Unternehmer (§ 2 UStG 1994) haben ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge im Sinne des Art. 1 UStG 1994 an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach amtlichem Vordruck zu melden.

(2) Fahrzeuglieferer (Art. 2 UStG 1994) haben ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge im Sinne des Art. 1 UStG 1994 nach amtlichem Vordruck zu melden.

§ 2. Die Meldung hat folgende Angaben zu enthalten:

-

Rechnungsdatum,

-

Name und Anschrift des Verkäufers; sofern der Verkäufer Unternehmer ist, auch dessen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,

-

Bestimmungsmitgliedstaat (falls dies nicht möglich, den Mitgliedstaat, in dem der Käufer Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat),

-

Name und Anschrift des Käufers,

-

Entgelt für das gelieferte Fahrzeug samt Zubehör,

-

S. 1903 Art des Fahrzeuges (Land-, Wasser- oder Luftfahrzeug),

-

Beschreibung des Fahrzeuges (Marke und Modell),

-

Datum der ersten Inbetriebnahme, sofe...

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