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Ruppe/Achatz

Umsatzsteuergesetz

5. Aufl. 2020

Print-ISBN: 978-3-7089-1515-9

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Umsatzsteuergesetz (5. Auflage)

Anhang XII - Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei ausländischen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen durchführen (BGBl II 166/2002, ausgegeben am ; aufgehoben durch BGBl II 423/2006 mit Wirkung vom )

Auf Grund des § 14 Abs. 1 Z 2 des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. Nr. 663/1994, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 56/2002 wird verordnet:

§ 1. Unternehmer, die im Inland weder einen Wohnsitz (Sitz) noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte haben und deren Umsätze nach § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 im Veranlagungszeitraum 22 000 € nicht übersteigen, können für die Umsätze aus der grenzüberschreitenden Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit nicht im Inland zugelassenen Kraftfahrzeugen und Anhängern die nach § 12 des Umsatzsteuergesetzes 1994 abziehbaren Vorsteuerbeträge mit einem Durchschnittssatz von 10 vH des aus der genannten Tätigkeit erzielten Umsatzes (§ 1 Abs. 1 Z 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes 1994) berechnen, wenn sie für keine der genannten Leistungen aus der grenzüberschreitenden Personenbeförderung eine Rechnung im Sinne des § 11 des Umsatzsteuergesetzes 1994 ausstellen.

§ 2. Mit dem Durchschnittssatz werden sämtliche Vorsteuern abgegolten, die mit den ...

Umsatzsteuergesetz

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