Ruppe/Achatz

Umsatzsteuergesetz

5. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7089-1515-9

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Umsatzsteuergesetz (5. Auflage)

Anhang IX - Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Begrenzung der umsatzsteuerfreien Einfuhr von Tabakwaren (BGBl II 326/1997, ausgegeben am )

Auf Grund des § 6 Abs. 4 Z 4 lit. e des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. Nr. 663/1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 123/1997 wird verordnet:

S. 1899§ 1. Für Tabakwaren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden, die ihren normalen Wohnsitz im Inland, ausgenommen die Gebiete Jungholz und Mittelberg, haben und die über eine Landgrenze zu anderen Staaten als den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den EFTA-Staaten in das Inland, ausgenommen die Gebiete Jungholz und Mittelberg, einreisen, ist die Befreiung – abweichend von Artikel 46 der Zollbefreiungsverordnung – auf

25 Stück Zigaretten oder

5 Stück Zigarren oder

10 Stück Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 Gramm)

oder

25 Gramm Rauchtabak oder

eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren bis zu 25 Gramm

beschränkt.

§ 2. Absatz 1 gilt auch für Tabakwaren, die aus dem schweizerischen Zollausschlußgebiet Samnauntal eingeführt werden.

§ 3. Bei der Einfuhr von Tabakwaren ist die Umsatzsteuer abweichend von § 9 der Zollrechts-Durchführungsverordnung, BGBl. Nr. 1104/1994, buchmäßig zu erfasse...

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