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Ruppe/Achatz

Umsatzsteuergesetz

5. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7089-1515-9

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Dokumentvorschau
Umsatzsteuergesetz (5. Auflage)

Anhang V - Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Vorliegen von Einkünften, über die Annahme einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit und über die Erlassung vorläufiger Bescheide (Liebhabereiverordnung; BGBl 33/1993, ausgegeben am , idF BGBl II 15/1999, ausgegeben am )

Zu § 2 Abs. 3 EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, § 7 Abs. 2 KStG 1988, BGBl. Nr. 401/1988, in der jeweils geltenden Fassung, § 2 UStG 1972, BGBl. Nr. 223/1972 in der Fassung BGBl. Nr. 587/1983, § 2 UStG 1994, BGBl. Nr. 663/1994, in der jeweils geltenden Fassung, und § 200 Abs. 1 BAO, BGBl. Nr. 194/1961, wird verordnet:

S. 1892ABSCHNITT I

Einkommen- und Körperschaftsteuer

§ 1. (1) Einkünfte liegen vor bei einer Betätigung (einer Tätigkeit oder einem Rechtsverhältnis), die

-

durch die Absicht veranlaßt ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuß der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) zu erzielen, und

-

nicht unter Abs. 2 fällt.

Voraussetzung ist, daß die Absicht anhand objektiver Umstände (§ 2 Abs. 1 und 3) nachvollziehbar ist. Das Vorliegen einer derartigen Absicht ist für jede organisatorisch in sich geschlossene und mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattete Einheit gesondert zu beurteilen.

(2) Liebhaberei ist bei einer Betätigung anzunehmen, wenn Verluste entstehen

1.

aus der...

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