Umsatzsteuergesetz
5. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 30 Umstellung langfristiger Verträge
Erlässe:
S/K/C/Z/H 343 - Umstellung langfristiger Verträge
Literatur:Heidinger, Die Geschäftsraummiete ab , (dazu Mayrhofer, ); Knecht/Lehner, Ordinationsmiete und Umsatzsteuer ab 1997, ; Holzapfel/Weinberger, Geschäftsraumvermietung und Umsatzsteuer ab dem , immolex 2012, 298; Lang, Neuregelung der Optionsmöglichkeit bei Geschäftsraummieten, SWK 2013, 792. - S a die Literatur in § 6 vor Tz 412/1.
I. Bedeutung
1
§ 30 befasst sich mit den Auswirkungen der durch das UStG 1994 bewirkten Rechtsänderungen auf den zivilrechtlichen Preis von Leistungen. Es handelt sich um eine zivilrechtliche Vorschrift, mit deren Vollziehung auch der BM für Justiz betraut ist (§ 31) und bei deren Auslegung dem OGH Leitfunktion zukommt (). Vorbild ist offenbar Art XII Z 1 EG-UStG, BGBl 224/1972.
Durch Abs 2 wird die Reichweite der Vorschrift über den Wechsel vom UStG 1972 zum UStG 1994 hinaus auf sämtliche Änderungen des UStG 1994 erstreckt; in diesem Fall ist § 30 sinngemäß anzuwenden.
2
§ 30 ist als subsidiäre Vorschrift zu verstehen, die eingreift, wenn nicht vertraglich ohnehin vorgesorgt oder anderes vereinba...