Umsatzsteuergesetz
5. Aufl. 2018
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§ 24b Zoll- und Steuerlager
Literatur:Kolacny, Die Einführung von Steuerlagern, SWK 1999, S 723; Achatz/Tumpel, Umsatzsteeur und Zoll, Wien 2013; Spies, EuGH: Lieferung von Waren im Zolllager umsatzsteuerpflichtig, ecolex 2013, 176.
1. Rechtsentwicklung
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Die Vorschrift ist - anscheinend infolge einer Anregung der Steuerreformkommission 1998 - durch das SteuerreformG 2000, BGBl I 106/1999, mit Wirkung ab eingefügt worden (Mat: 1766 BlgNR 20.GP, 38, 63). Die erforderliche Verordnung wurde zwar in den Grundzügen vorbereitet und publiziert (abgedruckt in SWK 1999, S 724 sowie ÖStZ 1999, 566), jedoch bisher nicht erlassen. Die Vorschrift ist daher bisher totes Recht geblieben.
2. Bedeutung
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Nach den Mat (aaO 38) wird mit der Bestimmung von der in Art 154 ff der MWSt-RL vorgesehenen Möglichkeit, bestimmte Umsätze in Zoll- und Steuerlagern steuerfrei zu behandeln (vgl a Tz 3), in der Weise Gebrauch gemacht, dass dem BM für Finanzen eine entsprechende Verordnungsermächtigung eingeräumt wird. Die Umsatzsteuerbefreiung wird danach aus Gründen der Standortattraktivität eingeführt. Damit ersparten sich Unternehmen und Verwaltung einen administrativen Aufwand. Budgetäre Effekte seien damit nicht verbunden, ...