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Ruppe/Achatz

Umsatzsteuergesetz

5. Aufl. 2020

Print-ISBN: 978-3-7089-1515-9

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Ruppe/Achatz - Umsatzsteuergesetz

§ 20 Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung

A. EINFÜHRUNG

I. Rechtsentwicklung

1. UStG 1972

1

Nach der ursprünglichen Fassung des § 20 UStG 1972 war Veranlagungszeitraum ausschließlich das Kalenderjahr. Seit dem AbgÄG 1984 konnte unter bestimmten Voraussetzungen ein ertragsteuerlich zulässiges abweichendes Wirtschaftsjahr auch als Veranlagungszeitraum der USt gewählt werden (BGBl 531/1984, ab 1986; Mat: 420 BlgNR 16.GP, 24). § 20 Abs 1 und 3 wurden dementsprechend ergänzt.

Die EUSt war nach § 20 Abs 2 ursprünglich zwingend in dem Kalendermonat abzuziehen, der dem Monat der Entrichtung vorausging. Durch AbgÄG 1984 wurde daraus eine fakultative Regelung (BGBl 531/1984, ab 1985; Mat: 420 BlgNR 16.GP, 25). Seit dem StRefG 1993 fiel die EUSt zwingend in den Kalendermonat, in dem sie entricht...

Umsatzsteuergesetz

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