Umsatzsteuergesetz
5. Aufl. 2018
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§ 20 Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung
Übersicht der Kommentierung
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Tz | |||
A. | Einführung | ||
I. | Rechtsentwicklung | ||
1. | |||
2. | |||
3. | Novellierungen des UStG 1994 | ||
II. | Bedeutung | ||
III. | Verhältnis zum Unionsrecht | ||
B. | Veranlagungszeitraum | ||
I. | Kalenderjahr | ||
II. | Abweichendes Wirtschaftsjahr | ||
C. | Steuerberechnung | ||
D. | Grenzüberschreitende Personenbeförderung (Abs 4 und 5) | ||
E. | Werte in fremder Währung | ||
F. | Einfuhrumsatzsteuer |
Erlässe:
DE-USt Abschn 123 – 128
AÖF 19/1999 – Euro-Einführungserlass
Literatur:Hilber, Abweichendes Wirtschaftsjahr in der Umsatzsteuer, SWK 2000, S 675; Kolacny, Wegfall der Einzelbesteuerung bei grenzüberschreitender Personenbeförderung per , SWK 2001, S 228; Kraus, Nochmals: Besteuerung ausländischer Busunternehmer, SWK 2002, S 404; Puchleitner, Busreisen im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr, SWK 2007, S 316.
A. EINFÜHRUNG
I. Rechtsentwicklung
1. UStG 1972
1
Nach der ursprünglichen Fassung des § 20 UStG 1972 war Veranlagungszeitraum ausschließlich das Kalenderjahr. Seit dem AbgÄG 1984 konnte unter bestimmten Voraussetzungen ein ertragsteuerlich zulässiges abweichendes Wirtschaftsjahr auch als Veranlagungszeitraum der USt gewählt werden (BGBl 531/1984, ab 1986; Mat: 420 BlgNR 16.GP, 24). § 20 Abs 1 und 3 wurden dementsprechend ...