Umsatzsteuergesetz
5. Aufl. 2018
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§ 15 Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuerbeträge
A. EINFÜHRUNG
I. Rechtsentwicklung
1. UStG 1972
1
§ 15 ist unter Geltung des UStG 1972 nicht geändert worden.
2. UStG 1994
2
Die Vorschrift ist in das UStG 1994 unverändert übernommen und seither nicht novelliert worden.
II. Bedeutung
3
§ 15 ergänzt die Vorschrift des § 12 Abs 5 über die Vorgangsweise bei der Aufteilung der Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel. Wesentlicher Inhalt: Bestimmte steuerfreie Umsätze - mit denen idR keine oder geringfügige Vorsteuern verbunden sind - müssen nicht in den Umsatzschlüssel einbezogen werden, sodass die Anwendung dieses Schlüssels eher den tatsächlichen Verhältnissen gerecht wird. Die Vorschrift ist nicht zwingendes Recht, sondern eröffnet ein Wahlrecht: Der Unternehmer muss die Umsätze nicht einbeziehen, er ist dazu aber berechtigt.
Der Zweck der Vorschrift ergibt sich aus der Begründung zum Vorschlag der 6.MwSt-RL (zitiert nach „NCC“): „Die in diesem Absatz genannten Umsatzbeträge sind bei der Berechnung des Pro-rata-Satzes außer Ansatz zu lassen, damit sie nicht dessen eigentliche Bedeutung verfälschen, sofern diese Umsatzbeträge nicht die berufliche Tätigkeit der Steuerpflichtigen widerspiegeln. Dies tri...