Sonntag (Hrsg)
GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
Jahreskommentar
9. Aufl. 2020
ISBN: 978-3-7073-4139-3
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Sonntag (Hrsg) - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 376 Schlussbestimmung zu Art. 22 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 103/2019
Zu § 376 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.