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Sonntag (Hrsg)

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

9. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4139-3

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Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 369 Pensionsanpassung 2018

Martin Sonntag

1

Die unterschiedliche Erhöhung der Pensionen je nach Gesamtpensionseinkommen ist sachlich gerechtfertigt, sodass sich ein Mann (mit höherem Pensionseinkommen) jedenfalls nicht auf einen Verstoß gegen die RL 79/7/EWG zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit berufen kann (10 ObS 49/19g). Vgl idZ auch das beim EuGH anhängige Vorabentscheidungsersuchen des LG Wiener Neustadt zu C- 223/19.

2

Fraglich ist, ob die nach § 10 Abs 6 BVG über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre BGBl I 1997/64 idF I 2014/46 durch den Landesgesetzgeber regelbaren Sonderpensionen in Abs 2 miterfasst sind oder nur die unmittelbar vom Bund selbst im SpBegrG geregelten Sonderpensionen, dh wollte Abs 2 die Sonderpensionen generell beim Gesamtpensionseinkommen mitrechnen oder nicht? Resch (Die Sonderpensionserhöhung 2018 gemäß § 711 ASVG, RdW 2019/316) bejaht diese Frage auf der Grundlage umfassender teleologischer und historischer Überlegungen. Zankel (Der neue § 711 ASVG, ASoK 2018, 218) verneint die Frage insb unter gleichheitsrechtlichen Aspekten und hegt überhaupt verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Ei...

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