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Sonntag (Hrsg)

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

9. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4139-3

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Sonntag (Hrsg) - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 119 Versicherungsmonat

Martin Sonntag

1

§ 119 regelt die Erfassung von Versicherungszeiten in Versicherungsmonaten und befasst sich in Z 1 und 2 auch mit der zeitlichen Deckung von Versicherungszeiten innerhalb eines Monats. Hingegen trifft § 119a Regelungen über die Berücksichtigung von Versicherungsmonaten bei zeitlicher Deckung ganzer Monate.

2

Leistungsrechtlich ist ein Kalendermonat schon dann als Beitragsmonat zu speichern, wenn in ihm eine Beitragszeit vorliegt (VwGH 2009/08/193), sodass auch eine Zuordnungsregel für das Vorliegen verschiedener VZ innerhalb eines Monats wie § 232 ASVG fehlt.

3

Die Regelung in Z 3 und 4 betreffend Kindererziehungszeiten besagt lediglich, dass die jeweiligen VM vorliegen. Die Berücksichtigung regelt § 119a. Zur Zusammenrechnung bei der Bemessungsgrundlage vgl § 123 Abs 3.

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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