Sonntag (Hrsg)

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

9. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4139-3

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Sonntag (Hrsg) - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 85 Art der Leistungserbringung

Walter Schober

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
16
II.
Sachleistungsberechtigung
7
A.
Ärztliche Hilfe
8
B.
Heilmittel
9
C.
Heilbehelfe, Hilfsmittel
D.
Zahnbehandlung, Zahnersatz
E.
Spitalsbehandlung
F.
Leistungen aus dem VF der Mutterschaft
G.
Krankengeld
III.
Geldleistungsberechtigung
A.
Ärztliche Hilfe
B.
Heilmittel
C.
Zahnbehandlung, Zahnersatz
D.
Spitalsbehandlung auf Sonderklasse
IV.
Ambulante Tumorbehandlung (Abs 4a)
V.
Leistungserbringung im Ausland
2127
A.
EU- bzw EWR-Bereich
28, 29
1.
Rechtslage VO 883/2004
3035
2.
Rechtslage (Vorgänger-)VO 1408/71
3640
3.
Judikatur des EuGH
4148b
4.
Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte
B.
Andere Länder
50, 51
VI.
Prozessuale Besonderheiten
5255

I. Allgemeines

1

§ 85 unterscheidet zwischen sachleistungs- und geldleistungsberechtigten Versicherten. Gegen diese Teilung des Versichertenkreises des GSVG innerhalb der KV bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (RS 0073039, 10 ObS 4/93, 10 ObS 146/98p).

2

Abs 3 definiert als Sachleistungen„Leistungen, die vom VT durch einen Vertragspartner gegen direkte Verrechnung der vertragsmäßigen Kosten oder durch eine eigene Einrichtung erbracht werden“. Gem § 86 hat der Versicherte im Fall der Sachle...

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