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Sonntag (Hrsg)

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3588-0

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Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 160 Medizinische Maßnahmen

Jörg Ziegelbauer

1

§ 160 entspricht im Wesentl § 302 ASVG.

Die medizin Rehabilitation in der PV ist subsidiär zu jener der KV, diese Maßnahmen werden vom VT daher gem Abs 2 nur erbracht, wenn und soweit sie nicht aus einer gesetzl KV erbracht werden. Der VT als PVT kann Maßnahmen der medizin Rehabilitation nach Maßgabe des § 99a, die vom VT als KVT oder von einem anderen KVT gewährt werden, jederzeit an sich ziehen (Abs 2; zur umgekehrten Vorgangsweise der Übertragung von Rehabilitationsmaßnahmen durch den VT an einen anderen KVT s § 166 Abs 1). Der VT ist den KVT nach dem ASVG iR der in § 148 ASVG geregelten Beziehungen zu den landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten gem der Grundsatzbestimmung des Abs 3 gleichgestellt.

2

Die medizin Maßnahmen der Rehabilitation werden entsprechend Abs 1 Z 1–3 gewährt (zu Maßnahmen der medizin Rehabilitation in der KV s § 99a; umfassend zum Thema: Jabornegg/Resch/Seewald, Medizin Rehabilitation; Beiträge zu den Deutsch-Österr Sozialrechtsgesprächen 2009). Die medizin Rehabilitation umfasst im Wesentl die nachhaltige Wiederherstellung der körperl und psychischen Leistungsfähigkeit durch Maßnahmen der Rehabilitationsmedizin. Bei medizin Rehabilitationsleist...

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