zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag (Hrsg)

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3588-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 116a Ersatzzeiten für Zeiten der Kindererziehung aus der Zeit nach dem 31. Dezember 1955 und vor dem 1. Jänner 2005

Martin Sonntag

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines/zeitliche Abgrenzung
1, 2
II.
Kindesbegriff (Abs 2)
A.
Wahlkind (Z 5)
3
B.
Pflegekind (Z 6)
4
III.
Tatsächliche und überwiegende Erziehung (Abs 4-6)
5- 7
IV.
Erziehung im Inland
8- 13
V.
Maximalzeitraum, mehrere Kinder (Abs 3)

I. Allgemeines/zeitliche Abgrenzung

1

Die Begrenzung auf Zeiten vor dem rührt daher, dass für Kindererziehungszeiten für ab geborene Personen gemäß § 3 Abs 3 Z 4 Beitragszeiten der Pflichtversicherung erworben werden (zur Behandlung im Rahmen der Erstellung der Kontoerstgutschrift vgl § 15 Abs 1 Z 3 APG). § 14 APG sieht für ab dem geborene Personen ab eine teilw Übertragung von Pensionskonto-Gutschriften auf das Pensionskonto des gem § 3 Abs 3 Z 4 versicherten Elternteils vor. Für vor dem geborene Personen gilt hingegen weiterhin § 116a idF zum (§ 306 Abs 3). Diese Personen können auch ab dem Ersatzzeiten nach dem Altrecht erwerben (vgl näher Heckenast, Über die Entstehung einer neuen Kategorie von Versicherungsmonaten, SozSi 2010, 286 [287 f]).

2

Ab konnten für die sog „ewige“ Anwartschaft nac...

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.