Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
9. Aufl. 2016
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§ 25 Nichtselbständige Arbeit (Abs. 3 Z 4)
EStR: Rz 645 bis Rz 688c
Übersicht
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1. | Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren DienstVerh | |
2. | Pensionszusagen | |
3. | An einer KapGes nicht wesentl beteiligte ArbN | |
4. | Kranken- und Unfallversorgung | |
5. | Pensionskassen | |
6. | Privatstiftungen, Unterstützungskassen | |
7. | Betriebliche Vorsorgekassen | |
8. | Insolvenz-Entgelt | |
9. | Pensionen aus der gesetzl SozV und vergleichbare Bezüge | |
10. | Rückzahlung von Pflichtbeiträgen und Beiträgen für freiwillige Weiterversicherung | |
11. | Bezüge iSd BezügeG, des VerfGG sowie von politischen Funktionären | |
12. | Nebentätigkeiten von öffentl-rechtl Bediensteten | |
13. | Vortragende, Lehrende und Unterrichtende | |
14. | Einmalige oder laufende Einnahmen, Rechtsanspruch, Rechtsnachfolger |
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1. Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren DienstVerh (Abs 1 Z 1 lit a). Voraussetzung für die Einordnung von Einkünften unter diese Bestimmung ist, dass der Bezug oder Vorteil ohne Rücksicht auf die äußere Form, in die er gekleidet ist, dem Empfänger wegen eines DienstVerh zukommt (). Die Arbeitskraft ist als Einkunftsquelle aus der Natur der Sache nicht übertragbar. Verfügt der Dienstnehmer über seinen Arbeit...