Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
3. Aufl. 2010
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§ 117a [Ergänzende Bestimmungen]
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1. Allgemeines. § 117a wurde mit dem AbgÄG 1996, BGBl 797, eingefügt. – Abs 1. Ab dem VA-Jahr 1998 entfiel die StFreiheit von Sanierungsgewinnen. Für die Jahre 1996 und 1997 galt – im Hinblick auf das in diesen Jahren wirksame Verlustabzugsverbot (s § 117 Abs 7) – eine Sonderregelung. Es sollte vermieden werden, dass die (für diese beiden Jahre noch bestehende) StFreiheit von Sanierungsgewinnen zu einem Doppeleffekt führt, näml zum stfreien Wegfall von (in Form von Verlusten seinerzeit stwirksamen) Schulden und zum zeitl Transfer der mit den Schulden in Zusammenhang stehenden (mangels Verrechnung in den Sanierungsjahren 1996 und 1997 ungekürzten) Verluste in das Jahr 1998 oder spätere Jahre. Details s BMF AÖFV 125/1998 insb Punkt 3. – Abs 2. S 117 Rz 4 f.