Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
3. Aufl. 2010
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§ 114 Absetzung für Abnutzung
EStR:Rz 3109, Rz 3187
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Weiterlaufen einer degressiven oder leistungsabhängigen AfA. Das EStG 1988 sieht als einzig zulässige AfA-Methode gem § 7 die lineare AfA vor. Nicht zul ist – anders als im Geltungsbereich des EStG 1972 – eine degressive oder leistungsabhängige AfA.
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Wurde im Geltungsbereich des EStG 1972 eine degressive oder leistungsabhängige AfA vorgenommen, ist diese Methode für die betroffenen WG gem § 114 Abs 1 im Geltungsbereich des EStG 1988 weiterhin anzuwenden (s auch EStR 3109). Dies gilt für WG, die in einem vor dem abgelaufenen Wj in Betrieb genommen wur-den und für die diese nunmehr nicht mehr erlaubten Methoden angewandt wurden (s HR/Hofstätter/Zorn/Fuchs § 7 Rz 2 und 4).
3
Wurde im Geltungsbereich des EStG 1972 bei einem Gebäude eine kürzere Nutzungsdauer festgelegt, als sie sich aus § 8 Abs 1 EStG 1988 ergibt, war der bisherige AfA-Satz ohne Nachweis der Nutzungsdauer auf den Satz des § 8 Abs 1 EStG 1988 abzusenken (s im Detail Q/Sch § 114 Rz 3). Wurde im Geltungsbereich des EStG 1972 ein geringerer AfA-Satz angewandt als er sich aus § 8 Abs 1 EStG 1988 ergibt, durfte unter dem Gesichtspunkt der Bewertungsstetigkeit nicht auf den höheren AfA-Satz des § 8 Abs 1 übergegangen werden (s ; Q/Sch § 114 Rz 3).
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Assanierung. Die begünst...