Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
3. Aufl. 2010
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§ 43 Steuererklärung bei Feststellung von Einkünften
VO Elektronische Übermittlung (FOnErklV)abgedruckt bei § 42
EStR: Rz 7549 bis Rz 7551
Literatur 2009: Atzmüller/Herzog, EStl Neuerungen durch das BudgBG 2009 (AbgÄG 2009), RdW 09/319, 362; Ritz, Feststellung der Einkünfte (§ 188 BAO) bei Wohnungseigentum, SWK 09, S 674.
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1. Erklärungspflicht. Hat für bestimmte Einkünfte (aus einer Beteiligung mehrerer Personen an Einkünften aus LuF, selbständiger Arbeit, GewBetr oder VuV, Ausnahmen s § 188 Abs 4 BAO) ein eigenes Feststellungsverfahren zu erfolgen, ist die Erklärungspflicht von den zur Geschäftsführung oder Vertretung der Ges bzw Gemeinschaft befugten Personen wahrzunehmen. Die Erklärungspflicht besteht auch dann, wenn eine VA der Beteiligten zur ESt unterbleiben sollte (EStR 7549).
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Wer zur Vertretung einer Ges bzw Gemeinschaft (§ 188 BAO) berufen ist, ergibt sich aus dem GesVertrag, subsidiär aus den Regelungen des ABGB und des UGB. Abgabenrechtl Pflichten einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind von den zur Führung der Geschäfte bestellten Personen und, wenn solche nicht vorhanden sind, von den Ges’tern (Mitgliedern) zu erfüllen (§ 81 Abs 1 BAO). Kommen zur Erfüllung dieser Pflichten mehrere Personen in Betracht, ...