Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
3. Aufl. 2010
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§ 40 Erstattung von Absetzbeträgen in der Veranlagung
EStR: Rz 7512 und Rz 7513
Literatur 2009: Atzmüller/Herzog, EStl Neuerungen durch das BudgBG 2009 (AbgÄG 2009), RdW 09/319, 362.
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1. Kontext. § 40 ist iZm § 33 Abs 8 zu sehen, wonach der AVAB (bei mind einem Kind iSd § 106 Abs 1) oder der Alleinerzieherabsetzbetrag gutzuschreiben sind, wenn die nach § 33 Abs 1 und 2 errechnete ESt negativ ist (Negativsteuer). Unterblieb eine VA (und wurden auch keine ausl Einkünfte bezogen), erlaubte § 40 bis einschl der VA 2008 (s 2. Aufl) eine Erstattung des AVAB oder Alleinerzieherabsetzbetrags in einem vereinfachten Verfahren (damit konnte eine Erstattung der Absetzbeträge ohne Vergabe einer StNr erreicht werden). Ab der VA 2009 soll die Erstattung auch bei einkommenslosen Personen (aus verwaltungsökonomischen Gründen) nur mehr iRe VA erfolgen (Atzmüller/Herzog RdW 09/319, 362).
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2. Verfahren. a) Anwendungsbereich. Die Erstattung erfolgt (ab der VA 2009) im Wege der VA gem § 39 oder § 41. Zu den Anspruchsvoraussetzungen der Absetzbeträge s § 33.
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b) Höhe des Erstattungsbetrags. Die Erstattung erfolgt bis zum vollen Ausmaß des Alleinverdiener- bzw Alleinerzieherabsetzbetrags (EStR 7512 mit Beispiel), je einschlie...