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Info des BMF zu steuerrechtlichen Fragestellungen iZm der Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine
Betreffend die steuerliche Behandlung von Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine wurden seitens des BMF Informationen veröffentlicht. Ergänzend zu den Ausführungen von Spanblöchl in immo aktuell 2022, 58, sollen im Folgenden die Klarstellungen iZm der Überlassung von Unterkünften an Flüchtlinge durch die Info des 2022-0.335.782, dargestellt werden. Im Wesentlichen wurden die relevanten Passagen der BMF-Info übernommen und um sachdienliche Hinweise ergänzt.
1. Ertragsteuerliche Themen betreffend die Überlassung einer Unterkunft an Flüchtlinge
1.1. Bloße Vermietung
1.1.1. Allgemeines zur einkommensteuerlichen Beurteilung der Vermietung
Die ertragsteuerliche Beurteilung der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen durch private Unterkunftgeber richtet sich nach den allgemeinen Regelungen des EStG. Die entgeltliche Überlassung von Wohnraum durch Private führt grundsätzlich zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG).
Zu den relevanten Einnahmen zählen sowohl direkte Mietzahlungen eines Flüchtlings als auch sämtliche Entgelte von dritter Seite, insbesondere Kostenersätze durch ein Bundesland. Von diesen Einnahmen sind die sogenannten Werbungskosten abzuziehen, wozu ins...