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Der aktuelle Fall
Unentgeltlicher Erwerb im Familienverband
Im Familienverband kommt es in der Praxis öfters zu Rechtsgeschäften, die sowohl entgeltlich als auch unentgeltliche Elemente beinhalten. Dies ergibt sich in der Regel daraus, dass durch diese Rechtsgeschäfte die Erbfolge zu Lebzeiten geregelt werden soll. Der Übernehmer einer Immobilie zahlt dann die übrigen gesetzlichen Erben aus. Die Beurteilung eines solchen Vorgangs wird aufgrund eines jüngst ergangenen Erkenntnisses des VwGH zukünftig häufiger zugunsten der Abgabepflichtigen ausgehen.
1. Sachverhalt
Der Abgabepflichtige X hat zwei Geschwister. Der gemeinsame Vater ist bereits verstorben. Die gemeinsame Mutter ist Eigentümerin eines Baugrundes im „Speckgürtel“. Dieses Grundstück wurde im Jahr 2000 erworben. Die Baulandwidmung erfolgte im Jahr 2003.
Der Abgabepflichtige X möchte auf diesem Grundstück ein Einfamilienhaus errichten. Um allfällige Diskussionen nach ihrem Ableben zu vermeiden, will die Mutter des Abgabepflichtigen X eine saubere Lösung zu ihren Lebzeiten. Es wird daher vereinbart, dass das Grundstück von einem Sachverständigen geschätzt wird. Der Abgabepflichtige X wird das Grundstück von seiner Mutter geschenkt erhalten, wobei im Schenkungsvertrag geregelt ist, dass ...