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immo aktuell 5, Oktober 2022, Seite 269

Mangelnde Vertragszuhaltung als unleidliches Verhalten?

immo aktuell 2022/43

§ 30 Abs 2 Z 3 MRG

Der Vermieter kann der Weigerung des Mieters zur Einhaltung einer vertraglichen Zusage S. 270(Zustimmung zur Verlegung des WCs) auch mit einer Klage auf Vertragszuhaltung begegnen, was die Verneinung eines Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 3 Fall 2 MRG vertretbar macht.

Rechtliche Beurteilung: […] [2] 2.1. Ein erheblich nachteiliger Gebrauch vom Mietgegenstand iSd § 30 Abs 2 Z 3 Fall 1 MRG liegt vor, wenn durch eine wiederholte, länger währende vertragswidrige Benützung des Bestandobjekts oder durch eine längere Reihe von Unterlassungen notwendiger Vorkehrungen eine erhebliche Verletzung der Substanz des Mietgegenstands erfolgte oder auch nur droht (RIS-Justiz RS0067832; RS0068076) oder wenn das Verhalten des Mieters geeignet ist, den Ruf oder wichtige wirtschaftliche oder sonstige Interessen des Vermieters oder der Mitmieter zu schädigen oder zu gefährden (RS0070348; RS0020940). Bei einem Verstoß gegen vertragliche Verpflichtungen liegt ein Kündigungsgrund dann vor, wenn hierdurch wichtige Interessen des Vermieters in einer Weise verletzt werden, dass sie einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Vermieters gleichkommen, was der Vermieter schon in der Auf...

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