Handbuch Mietrecht
1. Aufl. 2022
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S. 6121. Einleitung
Im Rahmen eines Bauherrenmodells, einer besonderen Investitionsform iZm Immobilien, schließen sich Investoren zu einer (idR vermögensverwaltenden) Personengesellschaft zusammen, um eine Immobilie zu sanieren und anschließend langfristig zu vermieten. Es werden aber keine Eigentumswohnungen erworben, sondern es wird gemeinsam mit anderen Miteigentümern ein Mietenpool mit Risikostreuung gebildet. Die Anleger erwerben gemeinschaftlich ideelle Miteigentumsanteile (§§ 828 ff ABGB). Der einzelne Anleger ist also nicht Wohnungseigentümer, sondern aliquoter Teilhaber der Gesamtliegenschaft, sodass eine Beteiligung an den gesamten Mieteinnahmen besteht. Folglich wird auch das Risiko einer Leerstehung einer Wohnung auf alle Miteigentümer verteilt.
Bauherrenmodelle werden vor allem als Vermögensanlage genutzt: Die langfristige Investition wird mit erhöhten Absetzungen in Jahren mit höherem Einkommen belohnt. Durch die Geltendmachung von Aufwendungen in den ersten Jahren kann ein nicht unerheblicher Steuervorteil lukriert werden. Die natürliche Person erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 28 EStG, weshalb ihr die besonderen Verteilungsbestimmungen des § 28 Abs 3 und 4 EStG zugutekommen, wonach Instandsetzun...