Handbuch Mietrecht
1. Aufl. 2022
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S. 5681. Einführung
Bei grenzüberschreitenden Immobilieninvestitionen erheben regelmäßig sowohl der Ansässigkeitsstaat des Investors als auch der Belegenheitsstaat der Immobilie Ertragsteuern auf das Immobilieninvestment. Das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats erstreckt sich idR auf alle in- und ausländischen Einkünfte (Universalitätsprinzip), im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht erfasst der Quellenstaat zusätzlich bestimmte auf seinem Gebiet durchgeführte Aktivitäten eines Steuerausländers (Territorialitätsprinzip). Nicht zuletzt können hieraus Doppel- bzw Mehrfachbesteuerungen von Einkünften aus ausländischen Immobilieninvestitionen resultieren. Ob und auf welche Weise Doppelbesteuerungen verhindert werden können, hängt vom Bestehen eines zwischenstaatlichen Vertrags zur Vermeidung von Doppelbesteuerung (DBA) zwischen dem Ansässigkeitsstaat des Investors und dem Belegenheitsstaat der Immobilie bzw von der Existenz innerstaatlicher unilateraler Maßnahmen zur Beseitigung einer internationalen Doppelbesteuerung im Ansässigkeitsstaat ab. Im österreichischen Steuerrecht schafft § 48 BAO samt der darauf basierenden Verordnung BGBl II 2002/474 die Möglichkeit, internationale Doppelbesteueru...