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Denk/Pelinka (Hrsg)

Handbuch Mietrecht

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4443-1

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Handbuch Mietrecht (1. Auflage)

S. 41. Miete und ihre Abgrenzung

Die Bestandsverträge, dh Miete und Pacht, werden im 25. Hauptstück des ABGB in § 1090 bis 1121 geregelt. Während bei der Miete eine Sache entgeltlich zum Gebrauch auf gewisse Zeit überlassen wird, dient die Sache bei der Pacht neben dem Gebrauch auch zur Fruchtziehung. Die Regelungen des ABGB sind dispositiv, weshalb ein Spielraum bei der Vertragsgestaltung besteht. Ein solcher ist allerdings ungewünscht, wenn dies zu einer Übermacht einer Partei führt. Nachdem Mieter häufiger auf den Abschluss eines Mietvertrags angewiesen sind, um ihr Wohnbedürfnis erfüllen zu können, kommt dem Vermieter idR die stärkere Position zu. Um dies auszugleichen und dem gesellschaftspolitischen Interesse auf Stärkung des Mieterschutzes gerecht zu werden, wurde 1982 das MRG geschaffen, welches zwingend anwendbare Bestimmungen enthält und das ABGB dabei verdrängt. Den Mat zufolge ist der maßgebliche Zweck des MRG

die Erhaltung des erhaltungswürdigen Hausbestandes und die Verhinderung der unsere Stadtkerne entvölkernden Umwandlungen von Wohnungen in Geschäftslokale und Büros, die Stärkung der Rechte der Mieter und sonstigen Nutzungsberechtigten von Wohnungen sowie die Schaffung eines sozialgerecht...

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