ASoK-Spezial Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG)
1. Aufl. 2015
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S. 142. Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz
2.1. Sozialbetrugsbegriff (§§ 1–2 SBBG)
2.1.1. Allgemeines
Zweck der Sozialbetrugsbekämpfung
Das SBBG enthält am Beginn eine programmatische Bestimmung zum Zweck des Gesetzes:
Zweck des Gesetzes ist die Verstärkung der Abwehr, Verhinderung und Verfolgung von Sozialbetrug (Sozialbetrugsbekämpfung) und damit die Sicherstellung, dass selbständige und unselbständige Erwerbstätigkeiten zu vorschriftsgemäßen Bedingungen im Sinne des Schutzes der Arbeitnehmer/innen, des Sozialsystems und des fairen Wettbewerbs ausgeübt werden. Illegale Verhaltensweisen insbesondere in Verbindung mit Erwerbstätigkeiten – entsprechend ihren wirtschaftlichen und sozialen Folgen – sollen durch verbesserte Koordination und wirksame Kontrollen der zuständigen Behörden und Einrichtungen bekämpft werden.
Dazu führt der Motivenbericht etwas detaillierter aus:
Durch Sozialbetrug – besonders durch Scheinfirmen in der Baubranche – entgehen der öffentlichen Hand und der Sozialversicherung jährlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in erheblichem Ausmaß. Betroffen von derartigen Malversationen sind auch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abf...