ASoK-Spezial Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG)
1. Aufl. 2015
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S. 121. Die Stellung des SBBG im Rahmen der Sozialbetrugsbekämpfung
Das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (BGBl I 2015/113), kurz SBBG, hat erstmals eine Legaldefinition für den Begriff Sozialbetrug gebracht, wiewohl dieser Begriff schon seit Jahren im Sprachgebrauch existiert, ohne dass bisher klar war, was eigentlich genau darunter zu verstehen ist. Man kann Sozialbetrug nämlich – wie auch das nunmehrige SBBG zeigt – einerseits in der Schädigung von Sozialversicherungsträgern durch die Nichtabfuhr von Beiträgen als erfüllt ansehen, andererseits aber auch als den ungerechtfertigten Bezug von Sozialleistungen. Drückt man es polemisch aus, dann entspricht die erste Interpretation dem gierigen Kapitalisten, der Abgaben zur Gewinnmaximierung hinterzieht, während die zweite Interpretation den faulen Schmarotzer, der es sich in der sozialen Hängematte bequem gemacht hat, im Visier hat. Das neue Gesetz sieht jetzt beide als Sozialbetrüger an.
Selbst der Gesetzgeber hat den Begriff Sozialbetrug schon vor etwas mehr als zehn Jahren verwendet. Das Wort Sozialbetrug taucht erstmals im Sozialbetrugsgesetz (SozBeG, BGBl I 2004/152) auf, das eine Sammelnovelle mehrerer Gesetze war und den Begriff Sozial...