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Das Strafrechtsänderungsgesetz 2015
Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem Ministerialentwurf im Überblick
Das StRÄG 2015 wurde am im Plenum des Nationalrats beschlossen und tritt am in Kraft. Den Ministerialentwurf des StRÄG 2015 und den Initiativantrag zur Novellierung der Untreue haben Schmieder/Singer bereits in der letzten Ausgabe der ZWF aus Verteidigersicht kritisch durchleuchtet. Im Begutachtungsverfahren sind in den endgültigen Ministerialentwurf aus mehr als 200 Stellungnahmen viele Anregungen und Verbesserungsvorschläge eingeflossen. Dementsprechend weicht der am als Regierungsvorlage in das Parlament eingebrachte Gesetzesvorschlag in einigen zentralen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts und Wirtschaftsstrafverfahrensrechts vom ursprünglichen Ministerialentwurf ab. Weitere Anpassungen – auch des Initiativantrags zur Untreue – brachten schließlich die Beratungen im Rahmen des Justizausschusses am 24. und . Die wichtigsten Änderungen sollen, anknüpfend an den Beitrag von Schmieder/Singer, im Folgenden kurz dargestellt und einer kritischen Würdigung unterzogen werden.
1. Bilanzdelikte
Den stärksten Wandel der besprochenen Bestimmungen des ursprünglichen Ministerialentwurfs haben die „neuen“ Bilanzdelikte (§§ 163a bis 163d StGB) erfahren. Infolge der zum Teil scharfen Kritik im Begutachtu...