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ZWF 5, September 2017, Seite 201

Das Günstigkeitsprinzip im Bilanzstrafrecht

Norbert Wess und Vanessa McAllister

Wie hinlänglich bekannt, wurde mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2015 (in Kraft getreten am ) auch das Bilanzstrafrecht einer umfassenden Reform unterzogen. Zahlreiche Publikationen und Abhandlungen sind zu der nunmehrigen Neuregelung bereits erschienen. Eine – für die Praxis aktuell ganz bedeutsame – Frage wurde bis dato jedoch noch nicht behandelt: Bei den Strafverfolgungsbehörden sind derzeit zahlreiche Fälle anhängig, die ihren (historischen) Ausgangspunkt zu einem Zeitpunkt haben, zu dem (noch) die frühere Regelung („Altregelung“) in Kraft war. Fraglich ist, welche Regelung seitens der Strafverfolgungsbehörden nunmehr im Ermittlungsverfahren – aber auch im Hauptverfahren – ab dem Inkrafttreten der Neuregelung anzuwenden ist. Dieser Beitrag zeigt auf, dass zur Beurteilung einer allfälligen Strafbarkeit wegen eines Bilanzdelikts stets eine einzelfallbezogene, unter Umständen mehrstufige Vorgehensweise notwendig ist.

1. Änderungen im Bilanzstrafrecht durch das StRÄG 2015

1.1. Alte Rechtslage: verstreute Delikte im Nebenstrafrecht

Das bisherige Bilanzstrafrecht war vor allem dadurch gekennzeichnet, dass es in den unterschiedlichsten Materiengesetzen geregelt war (vgl die früheren Re...

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