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ZWF 4, Juli 2016, Seite 144

Neues Bilanzstrafrecht – Was bedeutet Schadenseignung?

Raimund Bollenberger und Norbert Wess

Das neue Bilanzstrafrecht trat mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2015 (StRÄG 2015, BGBl I 112/2015) am in Kraft. Die Neuregelung in §§ 163a–d Strafgesetzbuch (StGB) brachte nicht nur eine Harmonisierung der bisherigen Rechtslage, sondern auch eine Neuformulierung der objektiven Tatbestände. Wissenschaft und Praxis sind nun gefordert, die neuen Tatbestandselemente richtig auszulegen und anzuwenden. Der Umstand, dass einzelne Tatbestandselemente nach wie vor unbestimmt erscheinen, bietet jedenfalls reichlich Platz für Interpretationsspielräume. Dieser Beitrag versteht sich deshalb allem voran als Anstoß einer wissenschaftlichen Diskussion zur Frage, was Schadenseignung konkret bedeutet, wo die Erheblichkeitsschwelle liegt und wann eine falsche oder unvollständige Darstellung geeignet ist, einen erheblichen Schaden für den Verband, dessen Gesellschafter, Mitglieder oder Gläubiger oder für Anleger herbeizuführen.

1. Das neue Bilanzstrafrecht im Überblick

Wie hinlänglich bekannt, wurde das österreichische Bilanzstrafrecht mit dem StRÄG 2015 umfassend reformiert. Das bislang in einer Reihe von gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Materiengesetzen geregelte Bilanzstrafrecht wurde in das StGB überführt und...

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