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ZWF 3, Mai 2015, Seite 118

Das VbVG und die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit juristischer Personen

Christoph Herbst und Norbert Wess

Im folgenden Beitrag setzen sich die Autoren mit der Frage auseinander, ob das im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) positivierte Unternehmensstrafrecht in Einklang mit dem strafrechtlichen Schuldprinzip steht und ob aus verfassungsrechtlicher Sicht grundsätzliche Bedenken gegen die Strafbarkeit juristischer Personen bestehen. Anschließend wird die konkrete Umsetzung des Unternehmensstrafrechts in § 3 VbVG beleuchtet.

Die Einführung eines Unternehmensstrafrechts in die österreichische Rechtsordnung wurde im Schrifttum breit diskutiert. Dabei wurde mitunter auf die Unvereinbarkeit eines schuldunabhängigen Strafrechts für Unternehmen mit der bestehenden Strafrechtsordnung hingewiesen und dies auch als verfassungswidrig qualifiziert. Interessanterweise finden sich seit Inkrafttreten des VbVG mit nur mehr vereinzelt kritische Auseinandersetzungen mit dieser Frage. Angesichts der kontinuierlich steigenden Bedeutung des VbVG in der Praxis scheint eine neuerliche Annäherung an dieses Thema geboten.

1. Kein Unternehmensstrafrecht im Verwaltungsstrafrecht

Im Gegensatz zum gerichtlichen Strafrecht kennt das Verwaltungsstrafrecht seit der Erlassung des VStG im Jahr 1925 keine strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen. Dies wu...

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