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ZWF 4, Juli 2020, Seite 165

Vorzeigemodell der Verantwortlichkeit juristischer Personen

Das österreichische Verbandsverantwortlichkeitsgesetz

Marianne Johanna Lehmkuhl

Das aus dem Jahr 2006 stammende österreichische Modell einer Verantwortlichkeit von Verbänden für Straftaten ist in vielerlei Hinsicht „State-of-the-Art“ im deutschsprachigen Rechtsraum. Der präventive Ansatz der Compliance-Förderung vor dem Hintergrund angemessener Ahndung beruht neben einem differenzierten Verfahrenserledigungs- und Sanktionsinstrumentarium auf einem sachgerechten materiellrechtlichen Verantwortlichkeitsmodell.

1. Vorbemerkung

Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) aus dem Jahr 2006 war in seiner Geburtsstunde nicht gerade ein Vorreiter der nationalen Implementierung einer Verantwortlichkeit juristischer Personen für Straftaten gemäß dem internationalen Mindeststandard. Zwar wird in Deutschland erst seit kurzem (wieder) ernsthaft über die Einführung eines strafrechtlichen Verbandsverantwortlichkeitsrechts diskutiert, doch hat(te) Deutschland schon seit Jahrzehnten zumindest die Regelung des § 30 OWiG zu bieten, während es in Österreich vor dem Inkrafttreten des VbVG gar kein adäquates generelles Verantwortlichkeitsmodell für Verbandsstraftaten gab. Während man sich daher in Deutschland (ganz offensichtlich) die Auffassung leiste(n konn)te, mit § 30 OWiG im Lichte der internationalen Vorgaben das Aus...

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