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ZWF 2, März 2015, Seite 64

Der Parteiantrag auf Normenkontrolle im Bereich der Strafgerichtsbarkeit

Christoph Herbst und Norbert Wess

Seit kommt auch den Parteien eines Strafverfahrens das Recht zu, aus Anlass eines gegen eine erstinstanzliche Entscheidung des Gerichts erhobenen Rechtsmittels beim VfGH die Aufhebung eines verfassungswidrigen Gesetzes oder einer gesetzeswidrigen Verordnung zu beantragen. Der Beitrag setzt sich mit den Voraussetzungen dieses sog Parteiantrags auf Normenkontrolle (oft als „Gesetzesbeschwerde“ bezeichnet) auseinander und beleuchtet insb, wer zum Kreis der antragsberechtigten Personen zählt und welche Rechtsmittel anlassgebend für den Parteiantrag sind. Ebenso wird die Frage der Zulässigkeit des Parteiantrags im Ermittlungsverfahren besprochen.

1. Erweiterung der Anfechtungsberechtigung an den VfGH

Mit der am in Kraft getretenen B-VG-Novelle BGBl I 114/2013 erweiterte der Verfassungsgesetzgeber die Anfechtungsberechtigung im Rahmen der sog konkreten Gesetzeskontrolle durch den VfGH: Nun hat aus dem Kreis der ordentlichen Gerichte nicht nur der OGH oder ein zur Entscheidung in zweiter Instanz zuständiges Gericht, sondern auch ein zur Entscheidung in erster Instanz zuständiges Gericht einen Antrag beim VfGH auf Aufhebung einer im konkreten Verfahren anwendbaren Gesetzesbestimmung wegen ...

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