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Parteiantrag auf Gesetzesprüfung; Frist
ZWF 2015/45
§ 62a VfGG
Nach Auffassung des VfGH entspricht der in § 62a Abs 1 Satz 1 VfGG im Hinblick auf die Einbringung eines (zulässigen) Rechtsmittels verwendete Begriff „gleichzeitig“ der in Art 140 Abs 1 Z 1 lit d B-VG gewählten Formulierung „aus Anlass“ insofern, als er so zu verstehen ist, dass die Stellung eines Parteiantrags gegen die erstinstanzliche Entscheidung eines ordentlichen Gerichts während des (gesamten) Zeitraums der konkreten Rechtsmittelfrist – unabhängig davon, ob das Rechtsmittel bereits vorher eingebracht wurde – zulässig ist.
Siehe dazu etwa auch Herbst/Wess, Der Parteiantrag auf Normenkontrolle im Bereich der Strafgerichtsbarkeit, ZWF 2015, 64.
Mario Schmieder / Norbert Wess