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ZWF 6, November 2016, Seite 260

Einspruchsmöglichkeit gegen die Anklageschrift; 14-Tages-Frist verfassungsrechtlich unbedenklich

ZWF 2016/46

Norbert Wess

§§ 84 Abs 1 Z 1, 213 Abs 2 StPO; Art 7 B-VG; Art 6 EMRK; Art 20, 47 GRC

ua

Die Antragsteller behaupten die Verfassungswidrigkeit der Bestimmung des § 213 Abs 2 bzw des § 84 Abs 1 Z 1 StPO wegen Verstoßes gegen die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf ein faires Verfahren (Art 6 EMRK; Art 47 GRC) und auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz (Art 7 B-VG; Art 20 GRC) sowie gegen das „rechtsstaatliche Prinzip“.

Vor dem Hintergrund der einschlägigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes (VfSlg 15.529/1999, 15.786/2000 und ) lässt das Vorbringen der Antragsteller angesichts der Beschränkung der Einspruchsgründe auf die Geltendmachung grober Unrichtigkeiten der Anklageschrift sowie des Umstandes, dass ein endgültiger Verlust jeglichen Rechtsschutzes hier gerade nicht droht, die behauptete Verfassungswidrigkeit des Gesetzes als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass die Anträge keine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben.

ua

Der Verfassungsgerichtshof hat seit dem Beschluss VfSlg 8009/1977 in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt vertreten, die Antragslegitimation nach Art 140 Abs 1 Z 1 lit c B-VG setze voraus, dass durch die bekämpfte Bestimmung die (rechtlich geschützten) Int...

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