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Die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz
Änderungen gegenüber dem Ministerialentwurf
(SWK) – Der Ministerrat hat am die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2023 beschlossen. Im Begutachtungsverfahren haben sich einige Änderungen gegenüber dem Ministerialentwurf (siehe Baumgartner, SWK 13/14/2023, 598) ergeben; diese sollen im Folgenden kurz in den Grundzügen vorgestellt werden. Ebenfalls beschlossen wurden die Regierungsvorlagen zum CESOP-Umsetzungsgesetz und zur WiEReG-Novelle. Die Beschlussfassung im Nationalrat ist jeweils für Anfang Juli vorgesehen.
1. Steuerbefreiungen
Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen (§ 3 Abs 1 Z 16c EStG): Klargestellt werden soll, dass der begünstigte Rechtsträger einen vereinfachten Lohnzettel (L 19) nur für Steuerpflichtige zu übermitteln hat, denen er für eine nichtselbständige Tätigkeit ausschließlich pauschale Reiseaufwandsentschädigungen ausbezahlt hat. Erhalten Steuerpflichtige pauschale Reiseaufwandsentschädigungen zusätzlich zum Arbeitslohn, dann sind diese in den Lohnzettel (L 16) aufzunehmen. Werden sie nicht im Rahmen einer nichtselbständigen Tätigkeit ausbezahlt, besteht keine Übermittlungsverpflichtung (zB Schiedsrichter mit Einkünften aus Gewerbebetrieb).
Neu: Photovoltaikanlagen (§ 3 Abs 1 Z 39 EStG): Die Befreiung soll auch leistungsfähigere Modelle berüc...