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AR aktuell 6, Dezember 2019, Seite 1

Editorial

Leo Chini

Der ÖRAK-Präsident Dr. Rupert Wolff hat in einem Interview am im ORF Beschwerde darüber geführt, dass die freien Berufe, insbesondere die Rechtsanwälte, im Begutachtungsverfahren nicht mehr gehört werden. Es gehört zu einer der vornehmlichsten Aufgaben der freien Berufe, zu Gesetzesvorhaben Stellungnahmen abzugeben. Nicht nur, dass damit für das Parlament und damit für die Steuerzahler keinerlei Kosten verbunden sind; die Stellungnahmen sind – bedingt durch die Unabhängigkeit der Mitglieder der freien Berufe – auch von hoher Qualität.

Dabei geht es nicht um Stellungnahmen zu Gesetzen, die die freien Berufe selbst betreffen, sondern zu anderen Gesetzesmaterien. Die Stellungnahmen sollen eine objektive, fachspezifische, wissensbezogene Information zu den in Begutachtung stehenden Gesetzen liefern. Die Rechtsanwaltskammer alleine hat in den Jahren 2014 bis 2019 zirka 230 österreichische und zirka 20 europäische Gesetzesvorhaben begutachtet. Was auffallend ist und vom ÖRAK-Präsidenten zu Recht kritisiert wird, ist, dass der Gesetzgeber offensichtlich in einem immer geringeren Ausmaß bereit ist, diese Stellungahmen zu beachten und damit im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Neben den Kammern der Rechtsanwälte sind auch die Kammer der Wirtschaftstreuhänder und alle anderen Kammern der freien Berufe auch ständig bemüht, zu den umfangreichen Gesetzesvorhaben fachlich fundierte Stellungnahmen abzugeben.

Die zahlreichen Verfahren vor den Höchstgerichten, die wenige Tage nach Inkrafttreten der Gesetze eingebracht werden, und deren Ausgang zeigen, wie dringend notwendig es wäre, dieses Wissen zu nutzen und damit die Qualität der Gesetzgebung zu steigern. Soweit wir hören, hat auch die Intensität der Zusammenarbeit zwischen den Ministerien und den freien Berufen im Rahmen der Vorbereitung in Arbeitsgruppen für Gesetzesvorhaben ebenfalls abgenommen.

Aber nicht nur die Kammern der freien Berufe finden weniger Gehör. Auch Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer finden mit ihren Empfehlungen wenig Beachtung. Je geringer das Wissen ist, das in den Gesetzwerdungsprozess eingebracht wird, desto größer ist das Risiko, dass diese Gesetzesvorhaben qualitativ und quantitativ scheitern. Dieser Wissensmangel setzt sich auch in der parlamentarischen Diskussion in den Ausschüssen und im Plenum fort. Offensichtlich empfinden es die politischen Entscheidungsträger in ihrer politischen Durchsetzung als hemmend, wenn spezifisches Fachwissen einbezogen wird und sie sich dieser Diskussion stellen müssen. Dies ist sowohl ein intellektueller als auch ein zeitlicher Aufwand.

Eine Verbesserung der Wissensbasis in allen Bereichen würde allerdings der Republik hohe Kosteneinsparungen und eine deutlich bessere Qualität der Gesetzgebung ermöglichen.

Leo Chini

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