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VI. Aufgaben und Zusammensetzung des Prüfungsausschusses nach der EU-Audit-Reform
Die Änderungen in den EU-Regelungen zur Abschlussprüfung und das APRÄG 2016 betreffen neben der Abschlussprüfung auch die Regelungen zu den Aufgaben und zur Zusammensetzung des Prüfungsausschusses. Darüber hinaus enthält die Abschlussprüfungsverordnung spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse in Form von unmittelbar – ohne Umsetzungsakt in österreichisches Recht – anzuwendenden Vorschriften. Die Änderungen sind bereits seit dem in Kraft und haben damit kurzfristig Praxisrelevanz.
1. Verpflichtung zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses
Die Bestimmungen zur verpflichtenden Einrichtung und Zusammensetzung eines Prüfungsausschusses blieben in den meisten Punkten materiell unverändert.
Die Bestimmungen zur verpflichtenden Einrichtung und Zusammensetzung eines Prüfungsausschusses blieben in den meisten Punkten materiell unverändert. Im Detail sind folgende Anpassungen hervorzuheben:
Nach den grundsätzlichen Regelungen waren schon bisher Prüfungsausschüsse für alle Gesellschaften (einschließlich public interest entities) verpflichtend einzurichten, bei denen das Fünffache eines der in Euro ausgedrückten Größenmerkmale einer großen Kapita...