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AR aktuell 1, Februar 2011, Seite 19

Einkommensbericht und weitere für die Unternehmenspraxis relevante Neuerungen im Gleichbehandlungsgesetz

Thomas Rauch

Im Programm der derzeitigen Bundesregierung ist eine „Weiterentwicklung der Gleichbehandlungsgesetzgebung“ vorgesehen. Dementsprechend wurde mittlerweile eine Novelle zum Gleichbehandlungsrecht im Nationalrat beschlossen. Die Neuerungen werden daher voraussichtlich demnächst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen dargestellt.

1. Einkommensbericht

Jeder Arbeitgeber, der dauernd mehr als 150 Arbeitnehmer beschäftigt, wird künftig verpflichtet sein, alle zwei Jahre einen Bericht zur Einkommensanalyse zu erstellen (§ 11a GlBG). Dieser Bericht hat Angaben über

  • die Anzahl der Frauen und die Anzahl der Männer in den jeweiligen kollektivvertraglichen oder – wenn verfügbar –betrieblichen Verwendungsgruppen,

  • die Anzahl der Frauen und die Anzahl der Männer in den – wenn verfügbar –einzelnen Verwendungsgruppenjahren der anzuwendenden Verwendungsgruppen und

  • das arbeitszeitbereinigte Durchschnitts- oder Medianeinkommen von Frauen und von Männern in den jeweiligen kollektivvertraglichen oder – wenn verfügbar – betrieblichen Verwendungsgruppen und – wenn verfügbar –Verwendungsgruppenjahren

zu enthalten.

Gibt es kein anzuwendendes kollektivvertragliches oder betriebliche...

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