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AR aktuell 2, April 2008, Seite 4

Das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008: Neue Normen für Abschlussprüfung und Aufsichtsrat

Leo W. Chini

Die Regierungsvorlage zum Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 sieht die Novellierung einer Reihe von Gesetzen vor. Hier werden allerdings nur jene Teile vorgestellt, die sich durch die Umsetzung der Abschlussprüfungs-RL (Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen) und der Änderungs-RL (Richtlinie 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Richtlinien des Rates 78/660/EWG über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, 83/349/EWG über den konsolidierten Abschluss, 86/635/EWG über den Jahresabschluss und konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten und 91/674/EWG über den Jahresabschluss und konsolidierten Abschluss von Versicherungsunternehmen) und die Änderungen des

mit den Themen Abschlussprüfung und Aufsichtsrat beschäftigen. Zunächst werden die Neuerungen durch die Umsetzung der Abschlussprüfungs-RL vorgestellt, im Folgebeitrag jene durch die Umsetzung der Änderungs-RL.

Die Tabelle auf der folgenden Seite gibt einen Überblick über die geänderten bzw. ergänzten Normen. Der endgültige Gesetzestext ...

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