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AR aktuell 2, April 2008, Seite 18

Wettbewerbsrecht – Neuigkeiten aus Brüssel

Johannes Peter Gruber

Hauptziel der Europäischen Union ist ein Gemeinsamer Markt. Auf diesem Markt sollen für alle Unternehmen möglichst gleiche Bedingungen gelten, nationale Beschränkungen sollen abgebaut und staatliche Interventionen einheitlichen Regeln unterworfen werden. Diese vor mehr als 50 Jahren begonnene Entwicklung ist noch lange nicht abgeschlossen. Die Fortschritte sind – seit dem EU-Beitritt Österreichs am auch bei uns – aber nicht zu übersehen. Das Wettbewerbsrecht der EU soll dabei sicherstellen, dass auf dem Gemeinsamen Markt ungehinderter Wettbewerb herrscht. Es gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und wird von der Europäischen Kommission – durch die „DG Comp“, die Generaldirektion Wettbewerb, unter der niederländischen Kommissarin Neelie Kroes – und den nationalen Wettbewerbsbehörden vollzogen. Im Folgenden sollen die wichtigsten Fälle der letzten drei Monate dargestellt werden.

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